Arbeitsrecht | Möller und Partner

A

Arbeitsrecht

Auf einen Blick

  • arbeitsrechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
  • Erstellung von Arbeitsverträgen und Chefarztverträgen
  • arbeitsrechtliches Wettbewerbsrecht, Personal- und Betriebsverfassungsrecht

Wir beraten alle Leistungserbringer auch im Arbeitsrecht. Ganz gleich, ob Krankenhäuser, Praxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), (Chef-)Ärzte, Apotheken und sonstige medizinische Leistungserbringer (bpsw. Physiotherapeuten, zahn- und medizische Fachangestellte, MTA, Altenpfleger, Krankpfleger)

Leistungsspektrum für das Arbeitsrecht:

  • Allgemeine Beratung (z. B. Vergütungsansprüche, Gratifikationen, Abmahnungen etc.)
  • Arbeitsverträge, Anstellungsverträge betreffend Ärzte, Zahnärzte, Chefärzte, Apotheker, MTA, MFA, PTA, PKA etc.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung (Kündigung, Aufhebungsverträge)
  • nachvertragliches / arbeitsrechtliches Wettbewerbsrecht
  • Personal- und Betriebsverfassungsrecht
  • Personalüberlassung

Ihre Experten

Unsere Experten rund um das Thema Arbeitsrecht stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Fallbeispiele zum Thema Arbeitsrecht

Der 62-jährige HNO-Arzt A äußert – wie viele unserer Mandanten – den Wunsch, sich die letzten Jahre seiner Tätigkeit wieder vermehrt auf den ärztlichen Beruf konzentrieren zu können und im Übrigen etwas kürzer zu treten. Er habe sich deswegen schweren Herzens entschlossen, seine Praxis an einen anderen Vertragsarzt bzw. ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu verkaufen und auf seine vertragsärztliche Zulassung zu Gunsten einer Anstellung zu verzichten, da er sich insbesondere des lästigen Verwaltungsaufwandes entledigen wolle. Neben der ordnungsgemäßen Abwicklung des Verkaufes (insbesondere auch die Weiterbeschäftigung der langjährigen Arzthelferinnen) sei ihm aber vor allem wichtig, dass er noch drei Jahre arbeiten und er auch in der privaten Krankenversicherung bleiben könne.

Im Rahmen der Besprechung erörtern wir dezidiert die einzelnen regelungswürdigen Punkte des Arbeitsvertrages. Dabei klären wir insbesondere folgende Punkte, die auch in dem zu erstellenden Vertrag umgesetzt werden:

  • Welche Freiheiten möchte A (z. B. flexible Arbeitszeiten, Personalverantwortung, (Mit)-Bestimmungsrechte bei der Anschaffung von Gegenständen, etc.)?
  • Welche Tätigkeiten sollen nicht in den Verantwortungsbereich von A gelangen?
  • Ausschluss des Kündigungsrechts für Arbeitgeber
  • Kündigungsfristen für A
  • Vergütung (feste Vergütung, Umsatzbeteiligung, Zielvereinbarung, etc.)
  • Urlaubsanspruch von A
  • Fortbildung (Dauer und Kostentragung)

Ein Krankenhaus beabsichtigt, vermehrt ambulante Operationen nach § 115b SGB V anzubieten. Hierzu möchte es sich eines am Ort tätigen niedergelassenen Vertragsarztes bedienen, der noch Kapazitäten frei hat. Abrechnen möchte das Krankenhaus unmittelbar.

Im Rahmen der Beratung klären wir zunächst die Ausgangssituation, so z.B. ob der niedergelassene Vertragsarzt bereits als Belegarzt am Krankenhaus tätig ist. Dann prüfen wir, ob und ggf. wie sich die Vorstellungen umsetzen lassen. Konkret geht es um die Frage, ob der niedergelassene Vertragsarzt als Selbstständiger (sog. „Honorararzt“) tätig werden kann oder eine Anstellung am Krankenhaus notwendig ist.  In diesem Zusammenhang klären wir, ob – entsprechend der Vorgaben des Bundessozialgerichtes (BSG, Urteil vom 23. 3. 2011 – AZ B 6 KA 11/10 R) – neben dem Operateur noch ein vom Krankenhaus angestellter Anästhesist operative Leistungen erbringt. Daneben sind noch weitere sozialversicherungsrechtliche Fragen zu klären, insbesondere ob es sich ggf. aus anderen Gründen um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Im Rahmen der sich anschließenden Vertragsgestaltung arbeiten wir mit den Beteiligten heraus, welche Leistungen im Einzelnen erbracht werden sollen und wie diese vergütet werden. Wichtige Regelungspunkte sind noch: Kompetenzen, Ausstattung des OP-Saals, Laufzeit des Vertrages, Beendigungsmöglichkeiten, Abwesenheiten, Krankheit, Haftung, etc..